Honorar

Als Versicherungsberater ist mir eine umfassende und neutrale Beratung wichtig. Anders als Versicherungsvertreter oder -makler erhalte ich keine Provision von den Versicherungen. Daher rechne ich meine Dienstleistung mit Ihnen direkt ab. Damit Sie Ihre Aufwendungen für meine Dienstleistung einschätzen können, informiere ich Sie hier über den Umfang meines Honorars.
 

Erstberatung

Für Privatkunden biete ich auf Ihren ausdrücklichen Wunsch eine Erstberatung an. Ich berechne die Erstberatung mit einer Pauschale von 190 €. Die Pauschale gilt unabhängig vom Umfang des Beratungsgesprächs. Bei der Erstberatung handelt es sich nicht um eine abschließende Beratung. Es geht vielmehr um eine erste Einschätzung Ihres Anliegens mit einem für Sie kalkulierbaren Kostenaufwand. Eine Tätigkeit über dieses Gespräch hinaus wird gemäß der unten genannten Stundensätze abgerechnet.

Hofbesichtigung

Die Hofbesichtigung ist eine wichtige Grundlage für unsere Zusammenarbeit. Daher biete ich für Landwirte eine Hofbesichtigung mit einer kalkulierbaren Pauschale von 190 € an. Die Pauschale gilt unabhängig vom zeitlichen Aufwand der Hofbesichtigung. 

 

Abrechnung der Beratung

Geht es um die konkrete, einzelfallbezogene Versicherungsberatung, erfolgt die Abrechnung in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hierbei rechne ich mein Honorar auf Basis eines Stundensatzes ab, der sich aus einer gemeinsamen Honorarvereinbarung ergibt. Die Abrechnung erfolgt je angefangene sechs Minuten.

 

Stundensätze

Unternehmen, Landwirte und Freiberufler ab 20 Mitarbeitern: 200,00 €

Unternehmen, Landwirte und Freiberufler mit weniger als 20 Mitarbeitern: 175 €

Privatkunden/Landwirte ohne Mitarbeiter: 125,00 €

 

Sonstige Kosten

Porto- und Telekommunikationsleistungen werden nach Aufwand entsprechend der Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abgerechnet.

Fahrtkosten werden mit der halben Fahrtzeit mit dem Stundensatz zzgl. 0,50 € je gefahrenem Kilometer berechnet.

 

Im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.

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