Honorar

Als Versicherungsberater ist mir eine umfassende und neutrale Beratung wichtig. Anders als Versicherungsvertreter oder -makler erhalte ich keine Provision von den Versicherungen. Daher rechne ich meine Dienstleistung mit Ihnen direkt ab. Damit Sie Ihre Aufwendungen für meine Dienstleistung einschätzen können, informiere ich Sie hier über den Umfang meines Honorars.
 

Erstberatung

Für Privatkunden biete ich gerne eine Erstberatung an. Im Rahmen der Erstberatung zeige ich Ihnen mein Vorgehen und den möglichen gemeinsamen Weg der Versicherungsberatung auf. Ich berechne die Erstberatung mit einer Pauschale von 190 €. Die Pauschale gilt unabhängig von der Anzahl und dem Umfang der Beratungsgespräche in der gleichen Angelegenheit. Bei der Erstberatung handelt es sich lediglich um eine pauschale, überschlägige Einstiegberatung.

 

Abrechnung der folgenden Beratung

Geht es nach der allgemeinen Erstberatung um die konkrete, einzelfallbezogene Versicherungsberatung, erfolgt die Abrechnung in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hierbei rechne ich mein Honorar auf Basis eines Stundensatzes ab, der sich aus einer gemeinsamen Honorarvereinbarung ergibt. Die Abrechnung erfolgt je angefangene sechs Minuten.

 

Stundensätze

Unternehmen und Freiberufler ab 20 Mitarbeitern: 250,00 €

Unternehmen und Freiberufler mit weniger als 20 Mitarbeitern: 187,50 €

Privatkunden: 125,00 €

 

Sonstige Kosten

Porto- und Telekommunikationsleistungen werden nach Aufwand entsprechend der Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abgerechnet.

Fahrtkosten werden mit 0,50 € je gefahrenem Kilometer berechnet.

 

Im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.

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